Beim Kauf Ihrer Immobilie jetzt bei den Nebenkosten sparen – nutzen Sie die Vorteile des österreichischen Wohnbaupakets.
Was ist befreit?
Die gerichtliche Grundbucheintragungsgebühr (1,1%) und die Pfandrechtseintragungsgebühr (1,2%).
Wer kann die Gebührenbefreiung nutzen?
Käuferinnen und Käufer von Wohnraum, die als Hauptwohnsitz genutzt werden und der Deckung eines dringenden Wohnbedürfnisses dienen.
Bis zu welchem Wert?
Die Befreiung gilt für eine Bemessungsgrundlage von bis zu € 500.000,00.
Bei einem höheren Wert?
Für den Teil des Kaufpreises, der über € 500.000,00 liegt, muss die Gebühr weiterhin bezahlt werden.
Gibt es Ausschlussgründe?
Für Immobilien mit einem Wert von über 2 Millionen Euro (Luxusimmobilien) entfällt die Gebührenbefreiung gänzlich.




